Fachgebiete:
Frau Dr. Beate Willecke ist auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts tätig. Sie berät private Bauherren, Architekten und Bauunternehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt im Leistungsstörungsrecht des Kauf- und Werkvertragsrechts. Die Mandanten schätzen sie als erfahrene Prozessanwältin.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Bonn absolvierte sie als Rechtsreferendarin Stationen im OLG Bezirk Düsseldorf und San Francisco/USA. Anschließend folgte eine rechtsvergleichende Promotion zum Bankrecht. Seit 1998 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.
Nach Berufsstationen bei Oppenhoff & Rädler, Linklaters & Alliance, bei dem Verlag Dr. Otto Schmidt KG in Köln sowie bei Frowein & Partner in Wuppertal ist Frau Dr. Willecke seit Anfang 2023 für unsere Kanzlei tätig.
Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und des Kölnischen Kunstvereins.
Frau Dr. Willecke ist Mutter zweier erwachsener Kinder. In ihrer Freizeit macht sie passioniert Yoga, fährt gerne Ski und widmet sich ihrem Interesse für zeitgenössische Kunst.